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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0059

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Beziehungen Deutschlands zu ausländischen Hochschulen.

I.

Dem während des elften Jahrhunderts in Italien sich
neubelebenden Rechtsstudium verdanken die meisten der
alten dortigen Universitäten ihre Entstehung. In Bologna
beginnt man erst Civilrecht, dann — am Ende des zwölften
Jahrhunderts — canonisches Recht und erst nach 1350 Theo-
logie zu lehren;1 in Padna geht gleichfalls die Juristen-
facultät der artistischen und theologischen, welche letztern
beiden um 1360 ins Leben traten, lange Zeit voran.2 Auch
in Pavia blüht die Legistenschule schon im zwölften Jahr-
hundert.3 Wesentlich anders war der Charakter der fran-
zösischen und deutschen Universitäten. Das Haupt der
erstem, Paris, trug einen zunächst theologischen Charakter
und behielt denselben bis ins sechszehnte Jahrhundert bei;
zwar studirten die dortigen Theologen schon um 1180 mit
Eifer römisches Recht; 4 aber von 1220 bis 1568 war dessen
Lehre direct verboten.43 In Montpellier ging die medicinische
Facultät der juristischen voraus und letztere erlangte erst von
1422 an ein Uebergewicht, war aber auch damals für Deutsch-
land bedeutungslos; denn es fanden in jener Zeit dort nur
die Nationen der Provencalen, Burgunder und Katalonier

1 Savigny III, 188. 163.

2 Das. S. 254. 258.

3 Stobbe I, 626. Note 53. Die daselbst ohne Jahresangabe citirten
Briefe datiren nach Wattenbach, Archiv für Kunde der östr. Gesch.Quellen
Bd. 14, S. 39, aus dem Ende des zwölften oder Anfang des dreizehnten
Jahrhunderts.

4 Savigny III, 347. 341. 349.
4 a S. Stobbe I, 625, Kote 49.
 
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