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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0359

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S: 16-

Patrimonialgericlite. 1

Die aus der Herrschaft des Adels oder geistlicher Cor-
porationen über Grund und Boden entstandenen Patrimonial-
gericlite 2 umfassen meist Landbezirke und sind deshalb den
Landgerichten beizuzählen. Ausnahmsweise gehören aller-
dings auch kleinere Städte zu einzelnen solchen Herrschaften,
and es gibt daher auch patrimoniale Stadtgerichte;3 diese
verschwinden aber allmählich theils dadurch, dass die Städte
in die Hände der Landesherren übergehen, theils dadurch, dass
die Stadtgerichte wegen ihrer geringen Bedeutung mit einem
Landgerichte verschmolzen werden. Hier beschränken wir
uns deshalb auf patrimoniale Landgerichte. Zwischen ihnen
und den herrschaftlichen Landgerichten besteht nur der Unter-
schied, dass sie im Gegensatz zu lezteren gewöhnlich ein
kleineres Gebiet umfassen; zuweilen beschränken sie sich
auf ein einziges Dorf.4 Der adlige Herr eines so unbedeu-
tenden Gerichtes konnte für dasselbe weder einen Schultheis
halten, noch die Schöffen beschaffen; denn die nöthigen
dazu geeigneten Persönlichkeiten lieferte das eine Dorf nicht;
er war deshalb darauf hingewiesen, Schultheis und Schöffen
von den Nachbargerichten, seien es herrschaftliche oder
auch patrimoniale, zusammenzuborgen für eine jedesmalige
Gerichtsitzung, und zwar die Schöffen entweder aus
einem oder aus mehreren verschiedenen Gerichten. Die er-
starkende Landeshoheit führte dahin, dass sich ein solcher

1 Hierzu s. §§. 33—39 und die Anlage 12.

2 Ihre Entwicklung s. u. A. bei Unger S. 338 flg.; Kühne I, S. 1G8 flg.,
II, 124 flg., 178 flg., 319 flg.: besonders bei Zöpfl, Alterth. I, 79 flg.

3 S. die ältere Geschichte der Stadt Liebenau in der Zeitschr. für
hess. Gesch. Neue Folge II. S. 1 flg.

4 S. §. 33 (Gericht Niddawitzhausen), auch Anlage 10: 1521 (Kloster-
gericht Germerode).
 
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