§. 38.
Das Gericht der von Baumbach zu Nentershausen (1611—1740).1
Im Gericht Nentershausen 2 mit den Ortschaften Nenters-
hausen, Hasel, Machtlos und Blankenbach haben die sämmt-
lichen von ßaumbach des Hauses Tannenberg und Nenters-
hausen die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit (einschliesslich
der Peinlichkeit) 3 gehabt. Das Gericht wurde gebildet aus
sechs Schöffen von Nentershausen, drei Schöffen aus Hasel
und drei Schöffen aus Blankenbach (1620) 4 oder aus sechs
Schöffen von Nentershausen, vier von Hasel und je einem
von Blankenbach und Machtlos (1642);5 als Richter fungirt
im Beginne des siebzehnten Jahrhunderts ein von Baum-
bacffscher Beamter (Sammtdiener, Richter genannt) • der
erste Schöffe führt die Bezeichnung Schöffenmeister.
Jeder Schöffe hat nach altem Brauch bei seinem Amtsantritt
1 spanischen Thaler zu erlegen (1642),6 welcher vertrunken
wurde, wenn er nicht zur Deckung der Gerichtsunkosten
nöthig war. Von jedem Gerichte erhielten die Schöffen 5 11.
zur Vertheilung unter sich, auch wurden sie von den Ge-
1 Quellen: Vier Bände Gerichtsbücher bezw. Protocolle; 1. Band:
„Gerichtsbuch" von 1611—1651; 2. Band: „Protocoll- und Gerichtsbuch"
von 1651—1736: 3. Band : „Gerichts-Protocoll" von 1692—1697; 4. Band:
„Gerichtsprotocoll" von 1703 —1743. Erstere 3 Bände im Staatsarchiv,
letzterer Band im von Baumbach'schen Archive zu Nentershausen.
2 Theil des jetzigen Amtsgerichts Nentershausen in Niederhessen.
3 Vergl. Recess über die Peinlichkeit zu Blankenbach bei Kopp,
Gerichtsverf. I. Beil. 53. Am 16. Juni 1642 wird ein neuer Galgen bei
Nentershausen errichtet; die Gerichtsherrn von Baumbach tragen das
erste Holz dazu, die Unterthanen Mann für Mann müssen ihn in die
. Höhe richten. Gerichtsbuch 1. Bd. p. 198 (das. auch fol. 182: „Nach-
richten des v. B.'sehen Gerichts zu Nentershausen").
4 Das. f. 121.
5 Das. f. 198.
6 Das. f. 213.
Das Gericht der von Baumbach zu Nentershausen (1611—1740).1
Im Gericht Nentershausen 2 mit den Ortschaften Nenters-
hausen, Hasel, Machtlos und Blankenbach haben die sämmt-
lichen von ßaumbach des Hauses Tannenberg und Nenters-
hausen die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit (einschliesslich
der Peinlichkeit) 3 gehabt. Das Gericht wurde gebildet aus
sechs Schöffen von Nentershausen, drei Schöffen aus Hasel
und drei Schöffen aus Blankenbach (1620) 4 oder aus sechs
Schöffen von Nentershausen, vier von Hasel und je einem
von Blankenbach und Machtlos (1642);5 als Richter fungirt
im Beginne des siebzehnten Jahrhunderts ein von Baum-
bacffscher Beamter (Sammtdiener, Richter genannt) • der
erste Schöffe führt die Bezeichnung Schöffenmeister.
Jeder Schöffe hat nach altem Brauch bei seinem Amtsantritt
1 spanischen Thaler zu erlegen (1642),6 welcher vertrunken
wurde, wenn er nicht zur Deckung der Gerichtsunkosten
nöthig war. Von jedem Gerichte erhielten die Schöffen 5 11.
zur Vertheilung unter sich, auch wurden sie von den Ge-
1 Quellen: Vier Bände Gerichtsbücher bezw. Protocolle; 1. Band:
„Gerichtsbuch" von 1611—1651; 2. Band: „Protocoll- und Gerichtsbuch"
von 1651—1736: 3. Band : „Gerichts-Protocoll" von 1692—1697; 4. Band:
„Gerichtsprotocoll" von 1703 —1743. Erstere 3 Bände im Staatsarchiv,
letzterer Band im von Baumbach'schen Archive zu Nentershausen.
2 Theil des jetzigen Amtsgerichts Nentershausen in Niederhessen.
3 Vergl. Recess über die Peinlichkeit zu Blankenbach bei Kopp,
Gerichtsverf. I. Beil. 53. Am 16. Juni 1642 wird ein neuer Galgen bei
Nentershausen errichtet; die Gerichtsherrn von Baumbach tragen das
erste Holz dazu, die Unterthanen Mann für Mann müssen ihn in die
. Höhe richten. Gerichtsbuch 1. Bd. p. 198 (das. auch fol. 182: „Nach-
richten des v. B.'sehen Gerichts zu Nentershausen").
4 Das. f. 121.
5 Das. f. 198.
6 Das. f. 213.