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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0639

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611

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CD

== wir es, wenn sie durch Aufhellung
— verbreitet über die Gegenwart und
~=EEfür die Zukunft. Auch von unserer
1~ solchen Gewinn. Wer die Gerichts-
-^=jes 16. und 17. Jahrhunderts über-
-EEEe Schrift mannichfache Proben ent-

zogenen Grenzlin] *~ ^=chen deutschem und römischem We-

E3de sein; nur sehr allmählich stieg

sen kann also 1
die Herrschaft d<
punkte empor, 8
entfernt, dass ui
ten wäre. Soll«
werden wir ihn
legen können,
seit lange wieder
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traut zu mache
schliessen, wie
Stande der Pra:
ist. Ja selbst i
Richtergeneratio
ältern und den
und kaum ei nie
sind nöthig, un

12 Analog ist c
des einheimischen 1
bedeutendsten Sieg*
der gemeine Proces
freilich in geläuter*
Form zurückgekehi
§. 25. — Ueber di]
•das römische Recht
römischen Rechtes

—rwunderung wahrnehmen, wie ver-
m =itanzcn, in denen doch der Schwer-

=tg, die Spuren des römischen Rechtes
^j. E=iarfen, schon vor Jahrhunderten ge-

cvj.

—.nismus bis zu einem gewissen Höhe-
~=ier liegt keineswegs so sehr von uns
-== jenseits jede Verbindung abgeschnit-
-EE=ihn der Zeit nach bestimmen, so

=n das achtzehnte Jahrhundert ver-

=nem Höhepunkt steigen wir jedoch
=- .Die beengende romanisirende Rich-

=ien nationalen Raum gegeben. Wer

—,, sich mit der Justizpflege gemein-
= während dieses Jahrhunderts ver-

00

— kann sich der Einsicht nicht ver-
~=3h der Unterschied zwischen dem
■= heute und dem vor fünfzig Jahren
■^^3 der jetzt lebenden noch thätigen

CO

-n Unterschied zwischen den in der

- neuern Schule Gebildeten fühlbar,

=3hnte eigener richterlicher Thätigkeit
-kenntniss zu führen, dass wir heute

CO

=ddung des Processes. „Seit die Reaction
E1654 im jüngsten Reichsabschied einen der
3S fremde Processrecht davon getragen, ist
=mehr zu seiner altgermanischen Grundlage,
^Bedürfnissen der Gegenwart entsprechender
-k, Beweisurtheil S. 149 5 vergl. auch das.
=3 der neuern deutschen Rechtswissenschaft,
Ednden s. besonders Ihering, Bedeutung des
Eoderne Welt. Leipzig 1865.

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