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liehen Winkel des Gräberfeldes, aus dem sie stammen, relativ zahlreicher gewesen sind, als in den
übrigen Teilen.
Die Fundpläne Abb. 3 und 4 verzeichnen ferner unter den Nummern 101, 102, 103, 116, 121,
131, 157 und 213 verschiedene unter die Humusschichte hinein vertiefte, teilweise Holz-
kohlenschichten führende Gruben, die genau untersucht wurden. Sie müssen wohl von Hütten
oder im Freien angelegten Feuerstellen herrühren, haben aber kein für eine Altersbestimmung ver-
wertbares Fundmaterial geliefert und kommen daher für diesen Bericht nicht in Betracht.
Dies ist auch bei den auf den Plänen durch Punkte gewissenhaft verzeichneten Pfosten-
löchern der Fall. Mit Sicherheit konnten nur solche festgestellt werden, welche unter die
Humusschichte in den helleren Schotterboden hineinreichten. Dies ergibt leider nur ein lücken-
haftes Bild. Einzelne Gruppen der Pfostenlöcher liefern wohl deutliche Anhaltspunkte für den
Grundriß von kleinen Baulichkeiten. So z. B. in der Parzelle 393 a, südlich von Grab Nr. 199
vier Pfostenlöcher in einem nach den vier Weltgegenden orientierten Quadrat von nahezu 3 m
Seitenlänge und zwei neben ihnen in der Richtung der nördlichen Quadratseite gelegene Pfosten-
löcher. In der Parzelle 392 a sind die unter den Nummern 116, 121, 131 und 157 verzeich-
neten Gruben von Pfostenlöchern begleitet. Aber zu keiner dieser Anlagen ist, wie bereits
gesagt, durch ein verwertbares Fundstück ein Anhaltspunkt zur Bestimmung des Alters ge-
funden worden.
Es verdient angemerkt zu werden, daß die ganze Fläche der Nekropole äusser den Gräbern
keine prähistorischen Fundstücke, auch keine Streufunde trägt. Ein Zeugnis dafür, daß sie in
alter Zeit ganz ausschließlich ihrer Bestimmung als Gräberstätte gewidmet war.
 
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