-zig u. Abschn.rxviu—rxix. Stück.''
II. Abschnitt.
t.XVUI. Stück.
Kaiserl. Landgerichrsordnung
des Herzogthumö Franken.
Vom Jahre i 6 i 8
n. Abschnitt.
QXlX. Stück.
Deß Hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn
Philips Adolphen,
Bischoffen zu Würtzburg, und Herhogen zu
Francken, rc.
Vnsers gnädigen Fürstens und Herrns,
Vernewerte
Mandat,Bevelch und Ordnung,
Wie cs ins künffrig in etlichen stücken zu guter Policen
q^lwrig , vnd insonderheit vnter denen im H. Reich, diesem
Kreiß und Sti"r hiebevorn auch anßgangenen Ie§ibu5 Lum.
xruarijs, NN! Kleidungen, Hevratben, Hochzeiten, Kind-
rauffcn, Begrabnusseu vnd dergleichen, in ihrer Fürstlichen
Gnaden Stiffr vnd Fürstentbumb, hinfüro
gehalten werden soll.
Vom Jahre 1624. Wir
* Dieselbe ist anschon öfters abgedruckt, und auch in der
Mandatensammlung i. Theil S. 29. zu finden. Ich
behalte mir vor, dieselbe, mit Summarien versehen,
nebst den uörhigen Anmerkungen annoch nachzutra-
gen,undmit einem besonderen Register zu begleiten.
II. Abschnitt.
t.XVUI. Stück.
Kaiserl. Landgerichrsordnung
des Herzogthumö Franken.
Vom Jahre i 6 i 8
n. Abschnitt.
QXlX. Stück.
Deß Hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn
Philips Adolphen,
Bischoffen zu Würtzburg, und Herhogen zu
Francken, rc.
Vnsers gnädigen Fürstens und Herrns,
Vernewerte
Mandat,Bevelch und Ordnung,
Wie cs ins künffrig in etlichen stücken zu guter Policen
q^lwrig , vnd insonderheit vnter denen im H. Reich, diesem
Kreiß und Sti"r hiebevorn auch anßgangenen Ie§ibu5 Lum.
xruarijs, NN! Kleidungen, Hevratben, Hochzeiten, Kind-
rauffcn, Begrabnusseu vnd dergleichen, in ihrer Fürstlichen
Gnaden Stiffr vnd Fürstentbumb, hinfüro
gehalten werden soll.
Vom Jahre 1624. Wir
* Dieselbe ist anschon öfters abgedruckt, und auch in der
Mandatensammlung i. Theil S. 29. zu finden. Ich
behalte mir vor, dieselbe, mit Summarien versehen,
nebst den uörhigen Anmerkungen annoch nachzutra-
gen,undmit einem besonderen Register zu begleiten.