Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Thieme, Paul [VerfasserIn]
Der Fremdling im Ṛgveda: eine Studie über die Bedeutung der Worte ari, arya, aryaman und ārya — Leipzig, 1938

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.40195#0166
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
152 6. Kapitel: Zusammenfassendes und Nachträgliches über arl

B. Die Aufnahme des Fremdlings
143 Der Gedanke, daß der Gottesfürchtige dem Fremd-
ling ein Recht auf Schutz zugesteht (oben 16), mag Parallelen
in aller Welt haben. Für uns ist es wichtig, daß er für den
,,Arier“ wesentliches Merkmal seiner Gesittung war (oben
140). Auch in den Liedern des Zarathustra spielt er eine
Rolle. Mit Bitterkeit beklagt sich der Prophet, daß der zu
den kavi gehörige Vaepya ihn „nicht zufriedenstellte1),
indem er ihm verwehrte zu ihm zu kommen, als seine beiden
Zugtiere zu ihm eilten und vor Kälte zitterten“ (Yasna 51. 12).
Er gibt die Weisung, daß, wenn ein Wahrhaftiger (Anhänger
der wahren Religion) einen Lügner (Anhänger der bösen
Religion), der zu ihm kommt (ayatdm = äyatdm), aufnehmen
sollte2), sei es auf Grund der Gebote [des Stammes], sei es
auf Grund von Verträgen, er es seiner Verwandtschaft sagen
solle, um ihn vor Bluttat zu schützen (Yasna 46. 5). Wenn
aber einer „nicht heischend“ (nöit . . . isdmnö) komme, mit
dem solle er keine Gemeinschaft halten (Yasna 46. 6). Der
Sinn der Verse, so wie sie dastehen, kann doch nur sein,
daß der Feind des „Lügners“, wenn er mit ihm zu tun hat,
nur die einfachsten Gebote der Gastlichkeit achten soll:
über diese darf er sich allerdings nicht hinwegsetzen.
144 Weit ausholend hat Wh. Schulze in seinen Beiträgen
zur Wort- und Sittengeschichte III (SPAW. 1918 S. 769
bis 791 = Kleine Schriften S. 189ff.) den Nachweis geführt,
daß das homerische ov fie/bug sorl £slvov anyfjaai £ 56f.
eine Anschauung in Worte faßt, die schon in indogermanischer
1) „zufriedenstellen“ als Umschreibung für „gastlich auf-
nehmen“ auch im Indischen, vgl. z. B. Mah. Bh. 3. 53. 7 tosayäm
äsa.
2) Dies muß die Bedeutung von adqs drita sein. Die Auffassung
von Andreas (bei Lommel, NGGW. 1934 S. 105f.) macht allerdings
insofern Schwierigkeit, als von ä + dä „nehmen“ mediales Partizip
erwartet würde. — Sollte etwa dqs fälschlich für dq geschrieben
sein ? Dann könnte man lesen: ä dq drita, dq als Lok. „im Haus“
erklären, und ä . . . drita zu skrt. ä + dr „ehren“ stellen. Also:
„wenn er . . . im Hause ehren (= aufnehmen) sollte“.
 
Annotationen