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Tiedemann, Friedrich
Anruf an die Humanität der Höheren Behörden der Gerechtigkeits-Pflege in Deutschland, veranlasst durch eine am 22. October 1827 in Heidelberg vollzogene Enthauptung — Darmstadt, 1829

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https://doi.org/10.11588/diglit.14805#0001
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XXII.

ANRUF AN DIE HUMANITÄT DER HÖHEREN BEHÖRDEN
DER GERECHTIGREITS-PFLEGE IN DEUTSCHLAND,

VERANLASST

DURCH EINE AM 22. OCTOBER 1827 IN HEIDELBERG
VOLLZOGENE ENTHAUPTUNG.

Die Hinrichtung mittelst des Schwerts ist ohnstreitig, nächst dem Erschies-
sen, die unsicherste Art der Tödtung. Sie setzt, die nothwendige Kalt-
blütigkeit und Fassung des Scharfrichters abgerechnet, eine sehr starke,
sichere und geübte Hand, eine feste Stellung des Körpers, und ein richtiges
Augenmass voraus, um das Schwert in wagerechter Richtung gegen eine we-
nige Zolle lange, unebene Fläche zu bewegen, und die Haut, Muskeln, Ge-
fässe, Nerven und Knochen des Halses, die Speiseröhre und Luftröhre mit
einem Hiebe zu trennen. Bei der zur Ehre der bürgerlichen Gesellschaft im-
mer seltener werdenden Todesstrafe fehlt den Scharfrichtern die Gelegenheit
sich in ihrer Kunst zu üben, und folglich schreiten sie daher selten mit
dem nÖthigen Vertrauen und der gehörigen Zuversicht zu dieser schwierigen
Execution, die ohnehin selbst der geübteste nicht mit kaltem Blute voll-
ziehen mag. Wie oft misslingt daher die Enthauptung durch einen Hieb!
So erhielt ich vor mehreren Jahren den Kopf eines Hingerichteten, dem
beim ersten Hieb ein Stück des Hinterhauptbeins, und beim zweiten ein
 
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