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Alle Sendungen sind zu richten:
An die Gesellschaft für nützliche Forschungen.
TRIER, Provinzialmuseum.
Erklärungen zum Beitritt als außerordentliches Mitglied werden Jederzeit im
Provinzialmuseum entgegengenommen.
Nachrichten über Geschichte und Verfassung
der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier.
1. Die Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier ist im April des Jahres 1801
gegründet worden. Im Mai 1805 wurde sie von der damaligen französischen obersten
Staatsbehörde anerkannt und mit einem jährlichen Einkommen von 1000 Franken
dotiert. Dieser Dotationsakt ist sodann im Februar 1818 von Sr. Majestät dem
Könige von Preußen erneuert worden.
2. Sie hat den Zweck, den Regierungsbezirk Trier in historisch-archäologischer, natur-
wissenschaftlicher und statistischer Hinsicht immer vollständiger zu erforschen und
die gewonnenen Ergebnisse zu veröffentlichen.
3. Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern.
Nur in Trier Wohnende können ordentliche Mitglieder sein. Die Zahl derselben
soll in der Regel 24 nicht überschreiten.
Die Zahl der außerordentlichen Mitglieder ist unbeschränkt.
Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zahlen einen Beitrag von
3,— Mark für das Kalenderjahr*).
Außerordentliche Mitglieder, die die Aufgaben der Gesellschaft durch regel-
mäßige Nachrichten fördern, werden zu korrespondierenden Mitgliedern ernannt,
von denen nur ein Beitrag von 1,50 M. erhoben wird.
4. Vorsitzender ist der Regierungspräsident zu Trier. Die ordentlichen Mitglieder
wählen alljährlich aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des Vorsitzenden, zwei Schrift-
führer, einen Rechner und einen Rechnungsrevisor.
5. Alle Akte der Gesellschaft werden von dem Vorsitzenden und einem Schriftführer
gezeichnet.
6. Alle Mitglieder empfangen kostenfrei:
a) jährlich ein Heft der „Trierer Jahresberichte“, das den Jahresbericht der
Gesellschaft enthält,
b) eine Karte, die zum freien Eintritt in das Provinzialmuseum berechtigt.
Außerdem können alle Mitglieder zu sehr ermäßigten Preisen beziehen:
a) die „Germania“, Korrespondenzblatt der Römisch-germanischen Kommission,
Bezugspreis 2 M. (statt 4 M.);
b) die „Prähistorische Zeitschrift“, Bezugspreis 6 M. (statt 12 M.);
c) die „Berichte“ der Römisch-germanischen Kommission in Frankfurt a. M.,
Bezugspreis c. I M. (statt 4—6 M.).
7. Alle Mitglieder haben das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Gesell-
schaft. Es werden im Winter mehrere Vortragsabende, im Sommer ein Ausflug
abgehalten.
8. Die Mitglieder haben Nachrichten über Altertümer und Geschichte sowie über Natur-
geschichte und Statistik an den ersten Schriftführer der Gesellschaft**) zu geben,
welcher auch Aufklärung über an ihn gerichtete Fragen, soweit möglich, erteilen wird.
9. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird gerechnet vom I, April bis zum 31. März.
*) Der Jahresbeitrag ist an den Rechner der Gesellschaft, zur Zeit Herrn Kommerzienrat
Reverchon in Trier (Deutsche Bank, Filiale Trier), zu zahlen.
**) Erster Schriftführer ist zur Zeit Museumsdirektor Professor Dr. Krtger in Trier.
 
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