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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,1 Nr. 124f

[Urkunde]

1382 Dezember 20, Abschrift des 18. Jahrhunderts

Graf Friedrich VII. von Leiningen und seine Ehefrau Jolantha stiften für ihr und ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil den Mühlbann ihrer Dörfer Zell, Harxheim, Niefernheim, Ottersheim und Immesheim zu einem Seelgerät, sodass die Einwohner der genannten Dörfer künftig in der Stiftsmühle zu Harxheim mahlen lassen sollen, welche von allen Abgaben befreit wird. Ferner befreien sie alle Personen des Stifts Zell vom Ungeld beim Weinschank und gestehen ihnen das Recht zu, im Bach zu fischen. Auch die Freiheiten und Privilegien des Stifts bestätigen sie. Im Gegenzug geloben Dekan und Kapitel des Stifts Zell, dass sie zu jeder Fronfasten das Jahrgedächtnis für alle Vorfahren und Nachkommen des gräflichen Paars abhalten werden, insbesondere auch jener, die dort begraben liegen, und nach Tod des Ehepaars deren Siebten, Dreißigsten und den Jahrtag begehen werden. Datum anno Domini millesimo trecentesimo secundo [sic!] In vigilia Beati Thomae Apostoli.

Literatur: Glasschröder, Neue Urkunden, 1930, Nr. 326
Wasserzeichen vorhanden.
Material/Technik: Papier, Maße: 21 x 17 cm
Umfang: 3 Blätter
Provenienz: Stift Zell; Altsignaturen: Cod.Heid.386.1 sub 2(Kasten 102)
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.45559  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-455592  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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