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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,1 Nr. 33/4

[Urkunde]

Ehrstadt, 1618 Dezember 21, Ausfertigung

Martin Wechter und seine Ehefrau Maria, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 50 Gulden [insgesamt 310 Gulden] zu einem jährlichen Zins von 3 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Wechter trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 50 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität nach sechs Wochen aufs Neue in den Genuss des Unterpfands kommen. Geben Vff Thomae Apostoli, den ein Vnnd Zwainzigsten Monats tag Decembris, von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vnndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/2, 33/3]

Formalbeschreibung: Libell
Siegel:
  • 1: Johann Philipp von Helmstatt, Siegel fehlt
Wasserzeichen vorhanden.
Material/Technik: Papier, Maße: 33 x 20,5 cm
Umfang: 4 Blätter
Provenienz: Universität Heidelberg; Altsignaturen: Cod. Heid. 385, 41G
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37861  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-378614  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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