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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,1 Nr. 81/4b

[Urkunde]

[Weidas], 1536 Dezember 4, Abschrift

Die Äbtissin Apollonia von Frankenstein beurkundet gemeinsam mit dem Konvent des Klosters Weidas, dass sie dem Caspar II. Lerch (Lerckel) von Dirmstein eine Gülte von 15 Malter Korn von ihrem Hofgut in Dolgesheim um 150 Gulden verkauft haben. Das Kloster nutzt das Geld, um die Mühle zu Gau-Heppenheim (Emmerichs Hansen Mulen), die mit 120 Gulden belastet war, aus der Verpfändung zu lösen. Da für die Grafen von Leiningen am Hofgut zu Dolgesheim ein Fuhrwagen unterhalten werden muss, die Nonnen diesen Dienst aber durch eine jährliche Gülte von 22 Malter Korn auf bestimmte Zeit ersetzt haben, drohen Caspar nach Ablauf dieser Zeit etwaige Einbußen seiner Gülte. Als Unterpfand wird die bereits erwähnte Mühle zu Gau-Heppenheim eingesetzt. Der Konvent behält sich das Recht auf Rückkauf vor. Sollte die Rechtskraft dieser Verschreibung aufgrund mangelnder Bestätigung durch Papst oder Ordensvorsteher angezweifelt werden, so verpflichtet sich der Konvent bei Verlust des Hauptgelds, der Gülte und des Unterpfands eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Monaten auf eigene Kosten einzuholen. Gescheen vnd geben vff Montag nach sanct Endress tag Im Iar nach Christi vnsers herren gepurt, Dausent, funfhundert, vnnd sechs vnd dreissig.

Formalbeschreibung: Leichte Wasserschäden
Literatur: Rödel, Regesten, 1986, Nr. 44
Material/Technik: Papier, Maße: 29,5 x 20,5 cm
Umfang: 4 Blätter
Provenienz: Kloster Weidas; Altsignaturen: Cod. Heid. 385, 39C
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.45531  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-455314  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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