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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1011

[Urkunde]

[Leiselheim], 1602 September 30, Ausfertigung

Nr.1: Matthiß Rincker und Michael Schneider, Einwohner und geschworene Hübener zu Leiselheim, beurkunden, dass Anthonius Reutter und seine Ehefrau Anna sowie Hanß Arnoldt und seine Ehefrau Anna, alle Gemeindeleute zu Leiselheim, dem Georg Hugo, Pfarrer zu Leiselheim, und dessen Ehefrau Verena eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Beide Parteien haben die Möglichkeit die Gülte auszulösen, beziehungsweise deren Auslösung einzufordern. Auf einem papiernen Addendum sollten die verschiedenen Münzsorten aufgeführt werden, aus denen sich der Betrag von 200 Gulden zusammensetzte. Dies ist aber nicht geschehen. So Geben vndt geschehen den letzten Monatstage Septembris Im Iahr nach der seligmachenden Geburt vnsers herren vnd heilandts Iesu Christi, Sechszehenhundert vndt zwey. Nr. 2: Der Universitätskollektor Bernhard Rorer bescheinigt den Empfang von 150 Gulden durch Martin Bleichenbeckher, Erbe des Anthonius Reutter. Die Unterpfänder sind damit freigezahlt und wurden in der Urkunde ausgestrichen. Es verbleiben nunmehr 50 Gulden von Peter Arnoldt. Den 1ten Februarii 1670. Actum Leußelheim.

Formalbeschreibung: Addendum auf Papier
Siegel:
  • 1: Christoph Grabenmacher, Obervogt des Hochheimer Amts, Beschädigtes Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 2,5 x 2,5 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 68 x 21 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Universität Heidelberg; Altsignaturen: Schr.III, P.42, Nr.13 ; No.2
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43283
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-432830

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