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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1084

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1610 Dezember 9, Ausfertigung

Hanß Kremer als Stamm und seine Ehefrau Catarin sowie der Witwer Eucharius Best, alle wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 9 Viertel Weingarten in Zell um 9 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 20 Albus und 2 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Neunten Decembris, Anno etc. Ein tausend Sechshundert vnd zehen.

Siegel:
  • 1, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 43,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.44, Nr.36 ; Z.N.163 ; No.14 ; N.47; No.47
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46639
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466399

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