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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1092

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 20, Ausfertigung

Veltin Fauth und seine Ehefrau Maria, Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 1 Morgen und 3 Viertel Acker um 2 1/2 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter und 2 1/2 Viertel Korn in jedem ungeraden Jahr. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den zweinzigsten Decembris anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 49,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.8 ; Z.N.28; No.21; N.10; No.56
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46646
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466463

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