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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1097

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 9, Ausfertigung

Veltin Stoffel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell mehrere Äcker in Einselthumer Gemarkung um 5 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte ein Mitpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Neuntzehenden Decembris Anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

Seal:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Wachssiegelfragment, 2 x 1,5 cm
Material/Technique: Pergament, Dimensions: 30 x 63 cm
Extent: 1 Blatt
Provenance: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.13 ; Z.N.318 ; N.26; No.77
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46651
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466516

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Metadata: METS
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