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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1099

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 21, Ausfertigung

Wendel Senger als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 11. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 9 Viertel Wiesen in Einselthumer Gemarkung um 8 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Malter Korn. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stammerbkäufers nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Wiesen von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnnd geschehen den Ein vnd zwanzigsten Decembris, Anno etc. Ein Taußendt Sechshundert vnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 51 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell ; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.15 ; Z.N.311 ; No.30 ; N.5; No.31
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46653
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466539

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