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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1103

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 26, Ausfertigung

Anstatt Weber und seine Ehefrau Gütta, Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Viertel Acker in Einselthumer Gemarkung um 1/2 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Alle 20 Jahre sollen die Güter auf Kosten der Pächter neu beschrieben werden und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Acker wieder von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Sechs vnd zweintzigsten Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechshundert vndt Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 27 x 47,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.19 ; Z.N.23 ; No.16 ; N.2; No.47
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46657
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466571

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