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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1107

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1611 September 20, Ausfertigung

Veltin Becker, Schultheiß zu Bubenheim, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 5. Dezember 1611 [sic!], dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 7 Morgen Acker in Harxheimer und Einselthumer Gemarkung um 14 Gulden erworben haben. Die Pächter verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach 20 Jahren müssen sie genannte Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Die Äcker fungieren dabei als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd Geschehen den zwantzigsten Septembris, Im Iahr Eintaussendt Sechßhundert vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
  • 2: Vogt und Vierer zu Einselthum, Beschädigtes Wachssiegel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 53 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.23; Z.N.69; No.4.; N.35.; 31; 78
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.46661  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466612  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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