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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1108

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1611 April 25, Ausfertigung

Erhardt Schneider, Gerichtsmann zu Zell, und seine Ehefrau Maria, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 15. April 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Alle 20 Jahre sollen die Güter auf Kosten der Pächter neu beschrieben werden und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Acker wieder von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu zeln, den Fünf vnd zwantzigsten Aprilis, Im Iahr nach Christi vnsers lieben herrn geburt Ein Taußent Sechshundert vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 61 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.45, Nr.24 ; Z.N.274; No.7 ; N.7; No.130
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46662
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466622

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