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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1110

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 24, Ausfertigung

Simon Barth als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell insgesamt 2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 4 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd Geschehen den vier vnd zwanzigsten Decembris, Anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 56 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.2 ; Z.N.44 ; No.7; N.12; No.58
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46664
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466640

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