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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1111

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1611 Dezember 27, Ausfertigung

Georg Herbst als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell insgesamt 1 Morgen und 1 Viertel Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 2 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Malter Korn. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Sieben vnd zwantzigsten Decembris Anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Beschädigtes Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 59 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.3 ; Z.N.398 ; No.4; N.9; No.132
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46665
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466652

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