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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1112

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 27, Ausfertigung

Hanß Haack als Stamm und seine Mitpächter, allesamt Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung verliehen haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1/2 Malter Korn und eine Strafe von 1/2 Gulden, wenn sie am Zahltag nicht erscheinen. Ferner verpflichten sie sich, das Feld in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie das genannte Gut beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität das Feld als Unterpfand einziehen. Geben vnd Geschehen Den Sieben vnd zweintzigsten Decembris Anno et cetera Ein Taussendt Sechshundert vnd Eylff. [vgl. XII,2 Nr. 1117]

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Wachssiegelfragment, 3 x 1,5 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 60,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.4; Z.N.333; N.20.; No.17.; No.66
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46666
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466668

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