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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1122

[Urkunde]

[Mölsheim], 1611 Mai 26, Ausfertigung

Hanß Fauth, Antes Hell und Niclaß Barth als Stämme, alle wohnhaft zu Mölsheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 2. Mai 1611, dass sie und ihre Mitpächter von der Universität Heidelberg als Inhaberin des Stifts Zell die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Güter in Mölsheim, die St.-Katharinen-Gülte genannt, um einen jährlichen Zins von 33 Malter Korn erblich gepachtet haben. Sollte ein Mitpächter seinen Anteil beim Aufruf der Stämme nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre ist der Besitz von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können die Güter von der Universität eingezogen werden. Geben vnnd geschehen den Sechß vnd zwainzigsten Maii, Anno etc. Ein tausendt Sechshundert vnnd Eilffe.

Formalbeschreibung: Libell
Siegel:
  • 1: Gericht Mölsheim, Beschädigtes Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel an blau-weißen Schnüren, 2,5 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 22 cm
Umfang: 8 Blätter
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.14; Z.N.365; No.2; N.1
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46676
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466766

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Metadaten: METS
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