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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1124

[Urkunde]

Heidelberg, 1611 Mai 9, Ausfertigung

Rektor und Universität Heidelberg beurkunden als Inhaber des Stifts Zell, dass sie Johann Schick und seiner Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Zell, eine Behausung mit Stallungen und allen Zugehörungen um einen jährlichen Bodenzins von 1 Kappen und 3 Albus in Erbpacht gegeben haben. Das Ehepaar verpflichtet sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach 20 Jahren sollen sie den Besitz von neuem beschreiben lassen und der Universität einen entsprechenden Nachweis zukommen lassen. Die Behausung sowie alle übrigen Besitzungen des Ehepaars fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität belastet werden. Signatum Heydelberg den Neunten Maii, anno Ein Tausent Sechs hundert vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Rektor, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 47 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.16 ; Z.N.200 ; No.5; No.35; No.26; No.220; No.19
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46677
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466774

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