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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1125

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 27, Ausfertigung

Wendel Stenger als Stamm und die Mitpächterin Agnes, Witwe des Hanß Peth, beide Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universitlät Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 1 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 1 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Quart Korn. Sollte die Miterbkäuferin ihren Anteil beim Aufruf des Stammerbkäufers nicht entrichten, droht ihr eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Sieben vnd zweintzigsten Decembris Anno etc. Ein Taußendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 53 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.17 ; Z.N.319; No.31 ; N.3; No.23; No.211
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46678
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466785

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Metadaten: METS
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