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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1126

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 17, Ausfertigung

Hans Reinhard Ziegler als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell insgesamt 4 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung in Erbpacht genommen haben. Da bereits ein Erbpachtbrief aus dem Jahre 1486 existiert, müssen die Pächter nur die Kosten der neuen Urkunden zahlen. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn. Sollte ein beteiligter Erbpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris, anno etc. Ein Taußendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 58 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.18 ; Z.N.307; No.56; N.1; No.35
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46679
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466797

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