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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1128

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 29, Ausfertigung

Anna, Witwe des verstorbenen Hanß Dieffenbach der Jüngere, wohnhaft zu Einselthum, und Wendel Bentz, wohnhaft zu Ottersheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, um 3 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Zins entrichten die Pächter 1/2 Malter Korn und jeder von ihnen 1/2 Gulden Strafe bei Zahlungssäumigkeit. Sie verpflichten sich, die Äcker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie diese beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität die Äcker als Unterpfänder einziehen und das Eigengut der Pächter belasten. Geben vnd geschehen den Neun vnd zwantzigsten Decembris, Anno et cetera Ein Taußend Sechshundertt vnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 29,5 x 65 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.20; Z.N.325; No.6.; N.4.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43291
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-432915

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