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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1130

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1611 Mai 8, Ausfertigung

Hanß Götz als Stamm und seine Ehefrau Margreth sowie Hans Nobiß und seine Ehefrau Catharina, alle Gemeindeleute zu Niefernheim, beurkunden unter EInrückung der Gegenurkunde vom 16. April 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an zwei Häusern mit allen Zugehörungen um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Vierling Korn und 14 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Behausungen selbst fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den achten Maii Anno etc. Eintausent Sechshundert vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 44 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.46, Nr.22; Z.N.278; No.17 ; N.9; No.15
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46682
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466827

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