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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1135

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 29, Ausfertigung

Henrich Michel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 18. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 1 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 3 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 3 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Neun vnd zweintzigsten decembris anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Leere Holzkapsel
Material/Technik: Pergament, Maße: 28,5 x 60 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.3 ; Z.N.47 ; No.4 ; N.15; No.62
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46356
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-463569

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