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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1136

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1611 Januar 26, Ausfertigung

Georg Hamm und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Januar 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine Behausung mit allen Zugehörungen zu Niefernheim um einen jährlichen Bodenzins von 6 Pfennig erblich gepachtet haben. Sie verpflichten sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren ist die Behausung mit allen Zugehörungen von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die Behausung wieder einziehen, sondern auch alle anderen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zu zeln, den Sechs vnd zwantzigsten Ianuarii, Im Jahr nach Christi vnsers lieben herrn geburt, alß man zahltte, Ein Taußent, Sechshundertt vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 56 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.4 ; N.242; No.8 ; N.3; No.3
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46687
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466870

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