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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1139

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 8, Ausfertigung

Melchior Comtor als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. November 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 7 Viertel Acker in Einselthumer Gemarkung um 20 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 6 Malter Korn in jedem geraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd Geschehen den Achtten Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechßhundertt vnnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Leere Holzkapsel
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 57 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.7 ; Z.N.323 ; No.7 ; N.18; No.34
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46690
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466900

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