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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1140

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1611 Februar 6, Ausfertigung

Peter Fritz und seine Ehefrau Barbara, Gemeindeleute zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Januar 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Behausung mit allen Zugehörungen um 1 1/2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Behausung selbst fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Sechsten Februarii Anno etc. Ein tausent Sechshundert vnd Eilffe.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 44 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.8 ; Z.N.241; No.4 ; N.12; No.12
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46691
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466912

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