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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1141

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 23, Ausfertigung

Veltin Karch als Stamm, wohnhaft zu Einselthum, und einige Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 13. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 6 Morgen Acker um 9 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 3 Malter und 3 Quart Korn in jedem geraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den drey vnd zwainzigsten Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 47 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.9 ; Z.N.334 ; No.16 ; N.13; No.41
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46692
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466929

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