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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1147

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 18, Ausfertigung

Hanß Decker als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell einige Äcker in Einselthumer Gemarkung in Erbpacht genommen haben. Da die Erbgerechtigkeit an diesem Besitz bereits vor 200 Jahren vergeben wurde, tragen die Pächter nur die Kosten der neuen Urkunden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Malter und 1 Quart Korn. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den achttzehenden Decembris anno etc. Ein taussendt Sechshundertt vnd Eylff.

Seal:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technique: Pergament, Dimensions: 33 x 53 cm
Extent: 1 Blatt
Provenance: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.15 ; Z.N.26 ; No.18 ; N.7; No.25; No.26
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46698
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-466989

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Metadata: METS
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