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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1150

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 21, Ausfertigung

Der Wittwer Philip Gerhard, Gemeindemann zu Einselthum, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Dezember 1611, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Behausung, Scheune, Stall und allen Zugehörungen in Einselthumer Gemarkung um 2 Gulden erworben hat. Er verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll er die Behausung auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die Behausung mit allen Zugehörungen wieder einziehen, sondern alle weiteren Besitzungen des Beständers belasten. Geben vnd geschehen den zwantzigsten Decembris, Anno etc. Ein taussend Sechshundert vnnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Beschädigtes Wachssiegel in Holzkapsel, 2 x 2 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30,5 x 55 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.18 ; Z.N.332 ; No.13 ; .2.; No.23
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46701
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467012

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