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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1153

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 17, Ausfertigung

Georg Rudolf als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 4 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 16 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 6 Malter und 3 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris, Anno etc. Ein taußend Sechshundert vnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 55 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.21 ; Z.N.308 ; No.28; N.19; No.65
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.46703  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467037  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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