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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1157

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 24, Ausfertigung

Veltin Dieffenbach, wohnhaft zu Einselthum, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 5 Morgen Acker verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem geraden Jahr 2 1/2 Malter Korn und bei Säumigkeit 1/2 Gulden Strafe. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen und deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den Vier vnd zweinzigsten Decembris Anno et cetera Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 51 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.47, Nr.25; Z.N.326; No.7.; N.12.; 43
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46707
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467075

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