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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1160

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 27, Ausfertigung

Claß Dexheimer als Stamm und seine Mitpächter, allesamt Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, um 3 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 5 Quart Korn und bei Säumigkeit 1/2 Gulden Strafe. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen Den Sieben vnd zeweintzigsten Decembris anno et cetera Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Beschädigtes Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 48 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.3; Z.N.41; No.10.; N.8.; No.35.; No.54
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46709
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467094

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