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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1168

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1611 Mai 25, Ausfertigung

Johann Schick, wohnhaft zu Zell, und seine Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Mai 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an einem Haus samt dazugehörigen Stall verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 1 Kappen und 2 Schilling Pfennig oder 3 Albus. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Eheleute die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehn den Funff vnd zwantzigsten Maii Im Iahr nach Christi vnsers Erleßers vnd Seeligmachers geburt Ein taussent Sechshundert vnd Eilff.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 27,5 x 48,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.11; Z.N.152; No.33; N.11.; 10; No.36; No.75.; No.22C.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46717
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467171

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