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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1169

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 19, Ausfertigung

Veltin Stoffel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 8 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Neuntzehenden Decembris, Anno etc. Ein taußendt Sechshundertt vnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 56 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.12 ; Z.N.317; No.34 ; N.24
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46718
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467186

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