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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1173

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 29, Ausfertigung

Anna, Witwe des Hanß Diefenbach, wohnhaft zu Einselthum, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung erworben hat. Da der Acker bereits laut Lagerbuch folio 272 bereits im Jahr 1516 erblich verliehen wurde, trägt sie nur die Kosten der neuen Urkunden. Sie verpflichtet sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1/2 Malter Korn in jedem geraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll die Pächterin den Besitz von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verliehenen Grundbesitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächterin belasten. Geben vnd geschehen den Neun vnd zwanzigsten Decembris, anno etc. Ein taußendt Sechshundert vnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 55 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.16 ; Z.N.328 ; No.9 ; N.4; No.37; No.70
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46722
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467220

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