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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1174

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 23, Ausfertigung

Veltin Gerloch als Stamm und seine Mitpächter, allesamt wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 13. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 3 Morgen Acker um 6 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 5 Quart Korn und bei Säumigkeit 1/2 Gulden Strafe. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen. Geben vnd geschehen den Drey vnd zwanzigsten Decembris Anno et cetera Ein Taußendt Sechshundert Vnnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Beschädigtes Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 58,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.17; Z.N.331; No.12; N.25.; No.51.; No.80.; 2.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46723
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467233

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