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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1175

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 22, Ausfertigung

Henrich Michel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 12. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 7 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Malter Korn in jedem geraden Jahr. Sollte ein Mitpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Besitz von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verliehenen Grundbesitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geben vnd geschehen den zwey vnd zwaintzigsten Decembris, Anno etc. Ein taußendt Sechshundert vnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum , Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 54 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.18 ; Z.N.336 ; No.17; N.11; No.38
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46724
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467249

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