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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1176

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 20, Ausfertigung

Hanß Scherer und seine Ehefrau Königunda, beide Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten um 2 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen, sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den zwanzigsten Decembris, Anno et cetera Ein Taussendt Sechshundertt vnd Eylffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 59 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.19; Z.N.32; No.28.; N.9.; No.27.; No.28.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46725
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467256

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