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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1182

[Urkunde]

[Einselthum], 1611 Dezember 27, Ausfertigung

Philip Krauß als Stamm und die Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 12. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Wiese in Einselthumer Gemarkung um 2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Quart Korn. Sollte ein Mitpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Besitz von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verliehenen Grundbesitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geben vnd geschehen den Sieben vnd zweinzigsten Decembris anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 32 x 46 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.48, Nr.25 ; Z.N.51; No.27 ; N.10 ; AB; No.30
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46731
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467310

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