Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1191

[Urkunde]

[Einselthum], 1612 Februar 10, Ausfertigung

Veltin Stoffel als Stamm und seine Mitpächter, allesamt Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 31. Januar 1612, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Weingarten, in Einselthumer Gemarkung gelegen, um 1 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 8 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnnd geschehen den zehenden Februarii Anno et cetera Ein Taußendt Sechshundert Vnnd zwölff et cetera.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 54,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.49, Nr.9; Z.N.17; No.3.; N.1.; No.19; 1
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46736
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467363

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 04.04.2019.