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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1193

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1612 Dezember 29, Ausfertigung

Stoffel Roeß als Stamm und seine Ehefrau Appolonia sowie Dieterich Lautterbach und seine Ehefrau Maria, alle wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Dezember 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Wiese in Harxheimer Gemarkung um 1/2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 4 1/2 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen sie den Besitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Falls sie die Wiese verkaufen müssen, soll dies dem Stiftskollektor rechtzeitig angezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Besitzungen einziehen. Geschehen zu Zell, den Neün vnd Zwantzigsten Decembris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrtt, alß man zahlte, Ein taussent Sechßhundert vnd Zwölffe.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Beschädigtes Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28,5 x 64,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.49, Nr.11; Z.N.77 ; No.4 ; N.11; N.1; No.47; No.56
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43521
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435218

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