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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1195

[Urkunde]

[Einselthum], 1612 Februar 10, Ausfertigung

Philip Fauth als Stamm und seine Mitpächter, allesamt Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 31. Januar 1612, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 10 Viertel Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem geraden Jahr 1 Malter Korn und 1/2 Gulden Strafe bei Säumigkeit. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den zehenden Februarii Anno et cetera Ein Taußendt Sechshundert vnd zwölffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 29,5 x 53,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.49, Nr.13; Z.N.329; No.10.; N.9.; 46; 73.; 74.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46738
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467387

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