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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1204

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1612 September 24, Ausfertigung

Georg Herbst zu Einselthum und seine Ehefrau Catharina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. September 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Viertel Weingarten in Zeller Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Weingarten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zu Zell, den vier vnd Zwantzigsten Septembris, nach Christi vnsers lieben herrn gebuhrt, alß man Zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Zwölffe.

Siegel:
  • 1, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 62,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.49, Nr.20 ; Z.N.408 ; No.2 ; N.18; No.146
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46746
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467461

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